Berufsgenossenschaften
Unfallkassen und Berufsgenossenschaften müssen häufig einen Spagat wagen: Sie sollen die Versicherten nach Unfällen unterstützen, gleichzeitig sind aber meist nicht alle pflegerischen Problemlagen eine unmittelbare Unfallfolge. Auch ist nicht immer klar, was genau der pflegerische Umfang für die Betroffenen enthalten sollte und wie die bestmögliche Versorgung aussieht. In all diesen Fragen bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Sie können sich insbesondere in folgenden Punkten von mir unterstützen lassen:
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- Abgrenzung des Pflegebedarfs: Welche Grunderkrankungen existieren bereits ohnehin, welche pflegerischen Problemlagen resultieren aus den Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls?
- Ermittlung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der im SGB XI und SGB VII festgelegten Besonderheiten
- Einschätzung des Pflegeumfangs unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen: Was kann der oder die Betroffene noch selbst leisten? Was muss ihm oder ihr abgenommen werden?
- Einschätzung der Hilfsmittelversorgung: Welche Pro- und Kontrapunkte gibt es für spezielle kostenintensive Hilfsmittel?
- Planung baulicher Maßnahmen: Was ist in diesem Zusammenhang nötig, damit eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung der Kosten und Nutzen erfolgen kann?
Meine Gutachten verfasse ich in allgemein verständlicher Sprache, damit meine Einschätzungen problemlos nachvollzogen werden können. Für Berufsgenossenschaften ist es wichtig, unfallunabhängige Erkrankungen und den daraus resultierenden Bedarf klar von Berufskrankheiten und Unfallfolgen bzw. Nachfolgeerkrankungen trennen zu können. Darum berücksichtige ich diese Trennung in meiner Expertise ganz besonders.
Meine Leistungen für Berufsgenossenschaften biete ich eigenständig, aber auch über die Düsseldorfer Firma CareService an.