Vergütung

Die Vergütung für die Gutachten richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 und M2) und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad 65 bis 75 Euro pro Stunde, zzgl. MwSt. und Fahrtkosten (0,30 €/km ggf. zzgl. Zeitaufwand).

Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.

Für Beratungsleistungen können entsprechende Tagessätze vereinbart werden.